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Am 15. Mai 2024 wird das Frühjahrsgutachten 2024 veröffentlicht, das aus der Konjunkturprognose für die Jahre 2024 und 2025 und einem Kapitel zum Thema nachhaltiger Güterverkehr besteht. Dies ist der erste Schritt hin zum neuen Veröffentlichungsrhythmus.
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Der Sachverständigenrat Wirtschaft wird in diesem Jahr die aktualisierte Konjunkturprognose für die Jahre 2024 und 2025 am 15. Mai 2024 veröffentlichen. Erstmalig wird mit der Konjunkturprognose im Frühling ein Kapitel des Jahresgutachtens publiziert.
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In einem Policy Brief stellt der Sachverständigenrat Wirtschaft einen Vorschlag für eine pragmatische Anpassung der Schuldenbremse an drei Stellen vor.
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Der Sachverständigenrat hat heute sein Jahresgutachten 2023/24 mit dem Titel "Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren" an die Bundesregierung überreicht.