Die Bundesregierung wird dem Sachverständigenrat die Aufgabe des nationalen Ausschusses für Produktivität übertragen. Sie setzt damit eine Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2016 um.
Diese nationalen Ausschüsse sollen unabhängige Analysen zu den Entwicklungen im Bereich der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in den Mitgliedstaaten veröffentlichen. Dazu zählen etwa Diagnosen zu den langfristigen Antriebsfaktoren der wirtschaftlichen Entwicklung und den Voraussetzungen, wie Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden können. Die Ausschüsse befassen sich beispielsweise mit der Frage, wie Innovationen sowie die Fähigkeit, Investitionen, Unternehmen und Humankapital anzuziehen, gefördert werden können. Ein breiter Konsultationsprozess auf nationaler Ebene sowie der regelmäßige Austausch und eine intensive Zusammenarbeit auf europäischer Ebene sollen in die Analyse einfließen.
Der Sachverständigenrat befasst sich im Rahmen seiner Jahresgutachten bereits seit seiner Gründung mit den Themen Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Er freut sich daher, diese Aufgabe wahrnehmen zu dürfen. Ab dem Jahresgutachten 2019/20 wird er jährlich einen zusätzlichen analytischen Schwerpunkt auf diese Themen legen.