Übergabe des Sondergutachtens zur CO₂-Bepreisung am 12. Juli

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist von der Bundesregierung beauftragt worden, ein Sondergutachten zur Bepreisung von CO2 zu erstellen.

Am Freitag, dem 12. Juli 2019, wird der Sachverständigenrat dieses Sondergutachten der Bundesregierung überreichen. Das Gutachten wird ab 10:00 Uhr auf der Webseite des Sachverständigenrates veröffentlicht.