- Inländisches Fachkräftepotenzial durch bundesweite Bildungszeit und standardisierte Weiterbildungsmodule für veränderte Anforderungen qualifizieren.
- Niedrigschwellige Weiterbildungsberatung für Geringqualifizierte.
- Erwerbsmigration durch Abschaffung der Gleichwertigkeitsprüfung für nicht-reglementierte Berufe und Ausweitung der Westbalkanregelung auf ausgewählte Länder erleichtern.
Die derzeit schon deutlich spürbaren Fachkräfteengpässe werden durch die demografische Entwicklung weiter verschärft, denn die Anzahl der
Personen im erwerbsfähigen Alter und das Erwerbspersonenpotenzial werden in den
kommenden Jahren schrumpfen. Berufliche Weiterbildung kann das Fachkräftepotenzial für die veränderten Anforderungen qualifizieren und zugleich Arbeitslosigkeit verhindern. Gleichzeitig sollte die Erwerbsmigration erhöht werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten gezielter zu künftig nachgefragten Kompetenzen beraten und auf Umschulungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Die vielen
Weiterbildungsangebote müssen übersichtlicher gestaltet werden. Ein bundesweites Recht auf eine längere Bildungs(teil)zeit könnte Beschäftigten helfen, sich frühzeitig beruflich umzuorientieren, wenn ihre Arbeitsplätze durch den Strukturwandel bedroht sind. Die Weiterbildungslandschaft sollte durch Qualitätsstandards und bundeseinheitliche Teilqualifizierungsmodule verbessert werden. Geringqualifizierte sollten mit aufsuchender Beratung gezielt auf Weiterbildungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Kleine und mittlere
Unternehmen könnten sich vermehrt in regionalen Qualifizierungsverbünden zusammenschließen, um ihre Weiterbildung gemeinsam zu organisieren. Weil auch einzelnen Unternehmen häufig der Überblick fehlt, welche Kompetenzen in Zukunft vermehrt gebraucht werden, sollten sich öffentliche und private Akteure zusammen mit externen Expertinnen und Experten über diese Zukunftskompetenzen verständigen.
„Um zu verhindern, dass sich die Fachkräfteengpässe immer weiter verschärfen, geht es nicht ohne erhebliche weitere Zuwanderung von Erwerbstätigen“, sagt Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates Wirtschaft. Da die Zuwanderung aus EU-Staaten nachlässt, sollte der deutsche Arbeitsmarkt stärker für eine gesteuerte Erwerbsmigration aus Staaten außerhalb der EU geöffnet werden. Bislang wird die Erwerbsmigration aus Drittstaaten durch bürokratische Hürden, etwa bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und beim Familiennachzug, behindert. Für nicht-reglementierte Berufe wäre es sinnvoll, restriktive Hürden wie die Gleichwertigkeitsprüfung der Qualifikationen zu vereinfachen oder abzuschaffen. Mit der Westbalkanregelung wurde bereits erfolgreich ein Weg in den deutschen Arbeitsmarkt etabliert, der ohne Qualifikationsanforderungen auskommt und hauptsächlich eine Arbeitsplatzzusage voraussetzt. Um die Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland zu stärken, könnten die Westbalkanregelung entfristet, die dafür geltenden Kontingente ausgeweitet und auf ausgewählte weitere Herkunftsländer ausgedehnt werden. Zur Beschleunigung administrativer Prozesse sollten die Ausländerbehörden auf Länderebene zentralisiert und zu serviceorientierten Agenturen für Einwanderung weiterentwickelt werden.