Am 15. Mai 2024 wird der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sein Frühjahrsgutachten 2024, das in diesem Jahr aus der Konjunkturprognose für die Jahre 2024 und 2025 und einem Kapitel zum Thema nachhaltiger Güterverkehr besteht, veröffentlichen.
Die Pressekonferenz findet in der Bundespressekonferenz statt. Das vollständige Frühjahrsgutachten ist am 15. Mai 2024 um 15.30 Uhr online verfügbar.
Dieses Jahr wird erstmalig ein Kapitel des Jahresgutachtens zusammen mit der Konjunkturprognose im Frühling publiziert. Damit beginnt die Umstellung auf einen neuen Veröffentlichungsrhythmus. Anstatt einer sehr umfangreichen Publikation im November werden die Themen auf zwei Veröffentlichungstermine verteilt. Es wird künftig im Mai und November jeweils eine Konjunkturprognose geben. Im Frühling wird es zusätzliche Kapitel geben, dafür reduziert sich die Zahl der Kapitel im November. Dies macht es künftig zudem leichter, im Jahresverlauf auf aktuelle Themen zeitnah zu reagieren.