Nach der Corona-Krise sollte die Fiskalpolitik normalisiert werden. In der Krise waren umfangreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen notwendig, um die Wirtschaft zu stabilisieren. Es wurde die Staatsverschuldung erhöht, um Steuereinnahmerückgänge auszugleichen und zusätzliche Ausgaben wie Unternehmenshilfen und Kurzarbeitergeld zu
finanzieren. Nun sollten die Staatsschuldenquoten reduziert werden ohne die wirtschaftliche Erholung zu gefährden, um die Tragfähigkeit und Krisenresilienz der Staatsfinanzen wieder zu stärken. „Für Deutschland war es vorteilhaft, dass die Niedrigzinsphase nach der Finanzkrise genutzt wurde, um die Staatsschuldenquote zurück auf 60 % zu führen. Dies sorgte für eine gute Ausgangslage vor der Corona-Krise“, erläutert Volker Wieland, Mitglied des Sachverständigenrates.
Die stark gestiegenen Staatsschuldenquoten vieler EU-Mitgliedstaaten stellen für den Euro-Raum eine besondere Herausforderung dar. Die Finanzierung fiskalischer Stabilisierungsmaßnahmen wurde durch die flexible Anwendung der europäischen Fiskalregeln mit Hilfe der allgemeinen Ausnahmeklausel ermöglicht. Zur weiteren Anwendung sowie möglichen Reformen der aktuell gültigen europäischen Fiskalregeln stellt der Sachverständigenrat zwei unterschiedliche Vorgehensweisen vor.
Zudem hat die Geldpolitik zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Wirtschaft beigetragen. Dazu wurde die Geldpolitik im Euro-Raum noch einmal deutlich expansiver ausgerichtet. Zunehmende Inflationsrisiken sowie steigende Abhängigkeiten der öffentlichen Haushalte vom niedrigen Zinsniveau in einigen Mitgliedstaaten könnten sich zu einem Dilemma für die Geldpolitik entwickeln. „Wenn die Geldpolitik zu spät oder zu inkonsequent reagiert, kann dies die wirtschaftliche Entwicklung gefährden“, sagt Volker Wieland. Die Geldpolitik trägt zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum am besten durch Sicherstellung der Preisstabilität bei. Daher sollte das Ende der pandemiebedingten geldpolitischen Maßnahmen ins Auge gefasst und eine Normalisierungsstrategie kommuniziert werden.
Zielgerichtete Investitionen in Digitalisierung und Klimaschutz können zu neuen Wachstumsimpulsen führen und das Potenzialwachstum erhöhen. Die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität stellt dazu zusätzliche finanzielle Mittel bereit, die zusammen mit den geforderten Strukturreformen einen wichtigen Wachstumsbeitrag leisten können. Zur Mobilisierung von privaten und öffentlichen Investitionen stellt der Sachverständigenrat zwei Vorgehensweisen unter Berücksichtigung der Einhaltung der Schuldenbremse zur Diskussion.
Die oben genannten Aussagen und Inhalte sind Teil des zweiten Kapitels mit dem Titel ‚ Fiskal- und Geldpolitik nach der Corona-Krise normalisieren‘ aus dem Jahresgutachten 2021/22. Dort finden sich weitere, ergänzende Informationen und Abbildungen.
Mitschnitt aus Pressekonferenz zum Thema Geld- und Fiskalpolitik (MP4)Pressemitteilung Kapitel 2 (PDF)