Pressemitteilung

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung überreicht heute sein Jahresgutachten 2017/18 an die Bundeskanzlerin. Es trägt den Titel:

Für eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem kräftigen Aufschwung. Der Sachverständigenrat rechnet mit Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,0 % im Jahr 2017 und 2,2 % im Jahr 2018. Das Wachstum ist somit höher als das Potenzialwachstum von 1,4 %. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Überauslastung. Für den Euro-Raum wird ein Wachstum des BIP von 2,3 % im Jahr 2017 und 2,1 % im Jahr 2018 prognostiziert.

„Die gute konjunkturelle Lage bietet beste Chancen für eine Neujustierung der Wirtschaftspolitik, um Deutschland auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten“, sagt der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Christoph M. Schmidt.

Neujustierung für mehr Nachhaltigkeit

Der deutliche Haushaltsüberschuss eröffnet Spielräume für wachstumsfreundliche Reformen. Mit einer Tarifreform der Einkommensteuer sollten Mehreinnahmen aus der Kalten Progression zurückgegeben werden, abgestimmt mit einer allmählichen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung kann um bis zu 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zur Sicherstellung der Tragfähigkeit sollte weiterhin hohe Priorität besitzen.

Um das Arbeitskräftepotenzial zu erhöhen und einem Fachkräfteengpass entgegenzuwirken, sollten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Möglichkeiten zur Erwerbsmigration für beruflich qualifizierte Fachkräfte verbessert werden. Die Arbeitnehmer sollten durch Bildung und Weiterbildung für die digitale Arbeitswelt und den Strukturwandel besser befähigt werden. Eine Digitalisierungskommission sollte innovationshemmende Regulierungen auf den Prüfstand stellen und Reformbedarf identifizieren.

Um die Treibhausgasemissionen effektiv zu senken, sollte ein einheitlicher CO2-Preis die Sektoren Strom, Verkehr und Wärme gleichermaßen zur Emissionsvermeidung heranziehen. Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, den europäischen Zertifikatehandel auszubauen und alle Emittenten und Sektoren des Endenergieverbrauchs einzubeziehen.

Geldpolitische Wende, Stabilität für den Euro-Raum

Mit der jüngsten Verlängerung des Anleihekaufprogramms der EZB nimmt der Expansionsgrad der Geldpolitik weiter zu. Angesichts der höheren Wachstums- und Inflationsraten bei steigenden Risiken für die Finanzstabilität sollte die EZB eine Strategie für die geldpolitische Normalisierung veröffentlichen und die Anleihekäufe früher beenden. Zudem sollte der EZB-Rat seine Forward-Guidance-Kommunikation ausbauen, um die Erwartungsbildung zu erleichtern und die Wirksamkeit der Geldpolitik zu erhöhen.

Zur Stärkung der Architektur der Europäischen Währungsunion könnte das komplexe fiskalische Regelwerk auf zwei Regeln vereinfacht werden: eine Ausgabenregel als jährliches und eine strukturelle Defizitregel als mittelfristiges Ziel. Eine Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus darf ihn auf keinen Fall in einen Transfermechanismus verwandeln. Vielmehr sollte er im Rahmen eines Mandats zur Krisenprävention eine Überwachungsfunktion wahrnehmen. Die Schaffung einer Fiskalkapazität im Euro-Raum oder einer europäischen Arbeitslosenversicherung ist nicht erforderlich.

Wesentlich ist zudem die Vervollständigung der Banken- und Kapitalmarktunion. Eine weitere Risikoteilung ist erst nach einer Risikoreduktion in Betracht zu ziehen. Hierzu muss der Abbau der notleidenden Bankkredite weiter rasch vorangetrieben werden. Lücken im europäischen Abwicklungsregime müssen geschlossen werden, sodass eine Verlustbeteiligung von nach- und vorrangigen Gläubigern nicht umgangen werden kann.

Die Globalisierung hat weltweit zu großen Effizienz- und Wohlfahrtssteigerungen geführt. Die neue Bundesregierung sollte daher Rufen nach protektionistischen Maßnahmen entschieden entgegentreten. Dazu sollten das multilaterale Handelssystem gestärkt und weitere Freihandelsabkommen abgeschlossen werden.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ein unabhängiges Gremium der wirtschaftswissenschaftlichen Politikberatung. Er besteht aus fünf Mitgliedern, derzeit Prof. Dr. Christoph M. Schmidt (Vorsitzender), Prof. Dr. Peter Bofinger, Prof. Dr. Lars P. Feld, Prof. Dr. Isabel Schnabel, Prof. Volker Wieland, Ph.D.

Das aktuelle Jahresgutachten finden Sie unter:
https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/publikationen/jahresgutachten/fruehere-jahresgutachten/jahresgutachten-201718.html

Ansprechpartnerin: Dr. Jeanne Diesteldorf, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0611/75-4694, Email: jeanne.diesteldorf@svr-wirtschaft.de